Mit dem Lieferketten-Gesetz Ziel soll der Schutz von Menschenrechten und Umweltstandards in globalen Lieferketten gesetzlich verankert und verbessert werden.
Einzelne EU-Länder bringen dazu bereits eigene gesetzliche Verpflichtungen heraus. Das deutsche Lieferketten-Gesetz spricht zum Beispiel Unternehmen eine grundsätzliche Sorgfaltspflicht für die gesamte Lieferkette zu. Das heißt, dass alle Lieferanten und auch Sublieferanten überprüft und eventuelle Missstände korrigiert werden müssen. Um eine Harmonisierung zu ermöglichen, soll eine neue EU-Richtlinie eine gemeinsame Basis für die EU-Mitgliedsstaaten entstehen.
Es ist damit zu rechnen, dass Versäumnisse oder Verstößen gegen die Richtlinie auch sanktioniert werden.
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Christian Angerbauer, Markus Möller, Michael Weiss und Thomas Gimpel
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