Haus der Nachhaltigen Wirtschaft

Lieferketten-Gesetz

Mit dem Lieferketten-Gesetz Ziel soll der Schutz von Menschenrechten und Umweltstandards in globalen Lieferketten gesetzlich verankert und verbessert werden.  

Einzelne EU-Länder bringen dazu bereits eigene gesetzliche Verpflichtungen heraus. Das deutsche Lieferketten-Gesetz spricht zum Beispiel Unternehmen eine grundsätzliche Sorgfaltspflicht für die gesamte Lieferkette zu. Das heißt, dass alle Lieferanten und auch Sublieferanten überprüft und eventuelle Missstände korrigiert werden müssen. Um eine Harmonisierung zu ermöglichen, soll eine neue EU-Richtlinie eine gemeinsame Basis für die EU-Mitgliedsstaaten entstehen.  

Es ist damit zu rechnen, dass Versäumnisse oder Verstößen gegen die Richtlinie auch sanktioniert werden. 

Unsere Leistungen 

  • Beratung über die Auflagen-Inhalte
  • Analyse Ihrer Situation
  • Optimierung Ihrer Supply Chain und Lieferantenbewertung
  • Integration notwendiger Maßnahmen in Ihr Geschäftsmodell
  • Aufbau der erforderlichen Strukturen und Kommunikation

Ihr Nutzen

  • Sie beseitigen Missständen in Ihrer Lieferkette rechtzeitig und nachhaltig
  • Sie gewinnen gesellschaftliche Anerkennung
  • Sie verbessern Ihr Employer Branding

Ihre Betreuer im HDNW 

Christian Angerbauer, Markus Möller, Michael Weiss und Thomas Gimpel  

Für nähere Informationen nehmen Sie bitte mit der jeweiligen Ansprechperson per E-Mail Kontakt auf.