ESG und Nachhaltigkeits-Ratings sollen Investoren oder Kreditgeber dabei unterstützen, in ihre Entscheidungs-Prozesse auch soziale und/oder umweltbezogene Nachhaltigkeitskriterien zu integrieren.
Eine entsprechende EU-Richtlinie legt bereits den Rahmen fest, innerhalb dessen Finanzierungen nachhaltig gestaltet werden können. Darin sind sechs Umweltziele (Klimaschutz, Klimawandelanpassung, Wasser, Kreislaufwirtschaft, Umweltverschmutzung, Ökosysteme) festgelegt, nach denen sich der Grad der Nachhaltigkeit einer Investition bestimmen lässt. Banken befragen Kreditnehmer schon jetzt nach deren Nachhaltigkeits-Aktivitäten und in bestimmten Fällen wirkt sich das auch auf die Finanzierungskonditionen aus.
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Christian Angerbauer, Markus Möller, Michael Weiss und Thomas Gimpel
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