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Große Unternehmen und börsennotierte Gesellschaften werden in Zukunft dazu aufgefordert, ihre CSR-Aktivitäten (Corporate Social Responsibility) und deren Auswirkungen transparent darzulegen. Auch wenn es bereits nachhaltige Unternehmen gibt, jeder Geschäftsbetrieb verursacht Emissionen. Deshalb wird es ein verpflichtendes Nachhaltigkeitsreporting oder auch ESG-Reporting durch die EU-CSRD-Richtlinie geben.

Und auch kleinere Unternehmen haben die Chance, mit dem VSME-Standard (die genaue Erklärung gibt’s am Ende des Artikels) den eigenen Kunden, Mitarbeitern und Stakeholder mit Offenheit und Transparenz in ihren Geschäftspraktiken gegenüberzutreten.

Das gemeinsame Ziel, die Klimaneutralität, geht uns schließlich alle etwas an. In den Unternehmen bestehende Zertifizierungen nach den unterschiedlichen Standards, wie zB Qualität, Umwelt, Sicherheit und Gesundheit, sind im Hinblick auf gesellschaftliche, Umwelt- und wirtschaftliche Themen in Einklang zu bringen. 

Die Begrifflichkeiten in den laut EU-Verordnung vorgegebenen Berichtsformaten sind durchaus sehr umfangreich. Deshalb wollen wir in unserem heutigen Artikel insbesondere die Umweltkennzahlen beleuchten.

Doch bevor wir loslegen:

Was ist das Ziel der CSRD-Richtlinie für Unternehmen überhaupt?

Durch die CSR-Directive (kurz: CSRD) werden laufend Gesetze verabschiedet, welche sich laut nationalem Recht um die europaweite Umsetzung der CSRD-Richtlinie beziehen. Ziel sind nachhaltigere Wirtschaftssysteme und mehr Transparenz. Deshalb sollen Unternehmen in Berichten offenlegen, welche Auswirkungen ihre Geschäftspraktiken auf Umwelt und Gesellschaft haben.

Im Nachhaltigkeitsbericht werden Strategien, Ziele und Leistungen geplant, verwaltet, überwacht – und schlussendlich: transparent kommuniziert.

CSRD-Richtlinie

Die CSRD-Richtlinie ist eine EU-weite Richtlinie, die Unternehmen verpflichtet, bestimmte Informationen über ihre Nachhaltigkeits- und Umweltauswirkungen offenzulegen. Sie zielt darauf ab, die Transparenz und die Berichterstattung in Bezug auf soziale und ökologische Aspekte von Geschäftstätigkeiten zu erhöhen.

Nationale Umsetzung

Jedes EU-Land ist verpflichtet, die CSRD-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Die Bestimmungen und Anforderungen der Richtlinie müssen in nationale Gesetze und Vorschriften übertragen werden. Damit schaffen sie Verbindlichkeit für die Unternehmen im jeweiligen Land.

NaBeG

Für die Umsetzung der CSRD-Richtlinie wurde das Nachhaltigkeitsberichterstattungsgesetz (kurz: NaBeG) ins Leben gerufen. Es wird in den nationalen Gesetzmäßigkeiten in den verschiedenen Ländern mit verankert. Unternehmen werden verpflichtet, ihre Umweltauswirkungen zu reduzieren und sozial verantwortliches Handeln zu fördern.

Legen Sie Verantwortlichkeiten zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung und zur Umsetzung der CSRD-Richtlinie bzw. VSME-Standards fest

Die ESG-Berichtspflicht bedeutet einen erheblichen Aufwand, für diejenigen Unternehmen, die vor allem erstmalig von der Berichtspflicht betroffen sind. Wir empfehlen daher, die Verantwortlichkeiten innerhalb des Unternehmens für das Zusammentragen der Kennzahlen an mehrere Stellen zu übertragen. Beispielsweise durch die Formierung eines internen ESG-Teams. 

Durch die saubere Aufbereitung der Kennzahlen können Sie langfristig profitieren und ist die Mühe allemal wert:

Es gibt inzwischen Interessengruppen, wie z.B. Investoren, die bevorzugt mit Unternehmen arbeiten, welche sich ihrer Umweltauswirkungen bewusst sind und diese nachhaltig in eine positive Richtung lenken.

Sozial verantwortliches Handeln wird auch im Kundenbereich immer wichtiger. Menschen entscheiden sich für Produkte, die z.B. weniger umweltschädliche Auswirkungen haben, recyclebar oder langlebiger sind.

Im Berichtsdesign müssen daher, neben den generellen Anforderungen und Informationen, folgende themenbezogenen Standards dargestellt werden:

  • Umwelt (Environment)
  • Soziales (Social)
  • Controlling/Steuerung (Governance)

Diese Kennzahlen im Überblick, tragen zu einer positiven Unternehmensentwicklung bei, da nicht nur die Umweltkennzahlen miteinbezogen werden, sondern auch soziale, gesellschaftliche Entwicklungen. Das kann Auswirkungen auf eine positive, zukunftsfähige Unternehmensführung haben. Sehen Sie selbst im Beispiel der GLS Bank.

Ein tolles Beispiel für einen ESG-Report der GLS-Bank. Hier geht’s zum digitalen Nachhaltigkeitsbericht der Bank: >>GLS Bank Nachhaltigkeitsbericht

Die umweltbezogenen Standards (ESRS E1 bis E5)

Die umweltbezogenen Standards sind in der ESRS (European Sustainability Reporting Standards) in Scope 1-3 unterteilt. Das sind direkte Emissionen aus den eigenen Aktivitäten innerhalb des Unternehmens (=Scope 1), über indirekte Emissionen aus Strom und Energie (=Scope 2) bis hin zu indirekte Emissionen, welche durch externe Quellen entlang der Wertschöpfungskette wie z.B. durch Lieferanten und Kunden (=Scope 3) entstehen. 

Diese umweltbezogenen Standards können je nach Unternehmensgröße und Art variieren und unterliegen einer Wesentlichkeitsanalyse. In dieser wird festgestellt, welche Themen der Nachhaltigkeit für Unternehmen am bedeutendsten sind.

Hier sind die umweltbezogenen Standards der ESRS (E1 bis E5) im Überblick:

E1: Klimawandel

Der Klimawandel bezieht sich auf langfristige Veränderungen im Durchschnitt der Wetterbedingungen auf der Erde, insbesondere auf steigende Temperaturen und damit verbundene Auswirkungen.

Dazu zählen physische Risiken, wie z.B. extreme Wetterereignisse oder auch Übergangsrisiken, wie z.B. regulatorische Änderungen oder technologische Entwicklungen.

Um Richtung Klimaneutralität auf Kurs zu kommen, müssen Emissionen vermieden, reduziert und ausgeglichen werden. Im ESG-Bericht sind daher die Angaben zu den Treibhausgasemissionen zu machen, Reduktionsziele zu vereinbaren und vorhandene Emissionen durch den Kauf von Klimaschutz-Zertifikaten auszugleichen.

E2: Umweltverschmutzung

Hier berichten Sie neben Treibhausgasemissionen auch über Schadstofffreisetzungen, Abfallmanagement und Maßnahmen zur Reduzierung dieser Auswirkungen. Welche Umweltauswirkungen haben z.B. die angebotenen Produkte und Dienstleistungen?

In den Compliance-Richtlinien wird festgehalten, inwieweit sie den geltenden Umweltgesetzen und -vorschriften entsprechen und wie sie auf etwaige Nichteinhaltung reagieren.

Konzept der Kohlenstoffemissionen, dargestellt durch Rauch, der aus Fabrikschornsteinen aufsteigt und in dichtem Smog versinkt. Die Umweltfolgen der industriellen Verschmutzung. Generative KI

E3: Wasser und Meeresressourcen

Gerade in der produzierenden Industrie ist der Wasserverbrauch oft am höchsten: Es sind Angaben zum Wasserverbrauch und den eingesetzten Wassermanagementmaßnahmen zu machen, um den nachhaltigen Umgang mit Wasserressourcen zu fördern.

Dazu zählen Bemühungen zur Förderung der Wiederverwertbarkeit und zur Verringerung der Abwasseremissionen. Geschäftspraktiken haben oft immense Auswirkungen auf aquatische Ökosysteme und Lebensräume.

Österreich schließt zwar nicht ans Meer an, Unternehmen sind durch Lieferketten dennoch davon betroffen: Welche Maßnahmen zur Reduzierung der Verschmutzung von Wasser und Meeresumgebungen können gesetzt werden, um die Qualität dieser lebenswichtigen Ressourcen zu erhalten?

E4: Biologische Vielfalt und Ökosysteme

Ein gesundes Ökosystem besteht aufgrund der darin lebenden Vielfalt an Arten, deren Lebensräume und ökologische Prozesse – entweder in einem bestimmten Ökosystem oder in der natürlichen Umwelt.

Unternehmen müssen Informationen in ihren Berichten bereitstellen, wie z.B. die Einflussnahme der Geschäftspraktiken auf die Artenvielfalt und die Gesundheit von Ökosystemen.

Es können Ziele zur Erhaltung und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme formuliert werden. Z. B. durch Projekte zur Renaturierung von Lebensräumen oder zur Förderung der Biodiversität.

Die Wechselwirkungen zwischen E1 Klimawandel und der biologischen Vielfalt sollen dargestellt werden.

Kreislaufwirtschaft Prozess Diagramm Produktlebenszyklus

E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Die Kreislaufwirtschaft ist ein wunderbares Instrument, um Umweltauswirkungen zu reduzieren, indem Ressourcen effizient genutzt und wiederverwertet werden, anstatt sie nach einmaliger Verwendung oder am Ende eines Produktlebenszyklus wegzuwerfen.

In der Berichtserstattung sind Angaben zu Material- und Ressourcenverbrauch zu machen, einschließlich Informationen zur Art der verwendeten Materialien und Ressourcen sowie deren Menge.

Der Bericht soll Bemühungen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft aufzeigen: Maßnahmen zur Abfallvermeidung, Wiederverwendung, Recycling und zur Verlängerung der Lebensdauer von Produkten.

Dazu zählen auch Beschaffungspraktiken und den Einsatz nachhaltiger Materialien und Lieferanten, sowie Bemühungen zur Steigerung der Rohstoffeffizienz und zur Sicherung der Versorgung mit Schlüsselrohstoffen.

Unternehmen sollten über die Umweltauswirkungen ihrer Produkte über deren gesamten Lebenszyklus hinweg berichten, von der Herstellung über die Nutzung bis zur Entsorgung.

Der VSME-Standard für kleinere Unternehmen, KMU

Die großen Unternehmen und Konzerne werden laut Gesetz (NaBeG) in der Berichtspflicht genommen. Das ist laut EU-Verordnung unumgänglich.

Ab 2024 wird es zudem den VSME-Standard (Voluntary Small Medium Enterprises) für KMU geben. Es ist ein freiwilliges Instrument für nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen, um bei der Berichterstattung über nicht-finanzielle Informationen im Kontext der CSR-Richtlinie zu unterstützen.

Warum es vorteilhaft ist, freiwillig über nicht-finanzielle Aspekte zu berichten?

Die EU bietet eine Art Leitfaden, die Unternehmen bei der Strukturierung und Erstellung ihrer nicht-finanziellen Berichte unterstützt. Sind Sie ein stark wachsendes Unternehmen und womöglich schon bald von der Berichtspflicht betroffen, haben Sie damit schon gute Vorarbeit geleistet:

  • Die Berichterstattung nach einem anerkannten Standard erhöht die Transparenz und Glaubwürdigkeit Ihres Unternehmens. Damit fördern Sie ein positives Unternehmens-Image.
  • Wettbewerbsvorteil und bessere Stakeholder-Beziehungen: mit dem VSME-Standard erfüllen Sie die Erwartungen Ihrer Investoren, Kunden und Mitarbeiter hinsichtlich Nachhaltigkeit und sozialer Verantwortung.
  • Mit der Einführung des Standards investieren Sie in eine zukunftsfähige Unternehmensentwicklung: Sie setzen automatisch auf nachhaltige Praktiken und können dadurch Umwelt- und soziale Risiken minimieren und zugleich Kosten senken und die Ressourceneffizienz verbessern.
  • Auf neue rechtliche Anforderungen und laufenden regulatorischen Entwicklungen sind Sie damit bestens vorbereitet.

Haben Sie Fragen zur Umsetzung der CSRD-Richtlinie oder dem VSME-Standard?

Kontaktieren Sie uns, wir helfen gerne!

Als Haus der nachhaltigen Wirtschaft helfen wir mit der Durchführung von professionellen ESG-Audits. Damit bekommen Sie im ersten Schritt Klarheit für Ihre ESG-Berichterstattung. Daraus entwickeln wir mit Ihnen gemeinsam die Voraussetzungen für nachhaltige Erfolge.

Ihre Ansprechpartnerin

Sonja Schwaighofer
+43 660 31 82 752
sonja.schwaighofer@hdnw.at

 
 

 

 

Sonja Schwaighofer